Therapiekosten HPFS

Die Therapiekosten setzen sich individuell zusammen aus Auftrag, Gruppengröße sowie einer geringen Anfahrtspauschale.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Therapiekosten im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Jugend- oder Sozialamt übernommen werden. Bei Fragen hierzu und der Antragstellung helfe ich gerne weiter.

==>    Antragsverfahren   für die Kostenübernahme
==>    Ansprechpartner   im Landkreis Weilheim/Schongau



Anfahrtspauschale (ab 82398 Polling)

Die Anfahrtspauschale ist in jedem Fall von den Eltern selbst zu tragen. Eine ermäßigte Anfahrtspauschale kann dann in Aussicht gestellt werden, wenn mehrere Kinder aus dem gleichen Ort bei mir in Therapie sind. Die Ermäßigung erfolgt dann individuell nach Absprache.